Google-Bewertungen für Psychotherapeuten: Zwischen Schweigepflicht und Sichtbarkeit

Wie gehst du als Psychotherapeut mit Google-Bewertungen um, ohne die Schweigepflicht zu brechen? Rechtssicherer Guide für Österreich & Deutschland.

Google-Bewertungen für Psychotherapeuten: Was erlaubt ist Marketing-Blog Praxismarketing

Eine neue Bewertung ploppt auf. Ein Stern. „War nichts.” Sonst kein Wort.
Du erkennst nicht einmal, ob die Person je in deiner Praxis war. Und jetzt? Antworten? Ignorieren? Bedanken? Löschen lassen?

Für Psychotherapeuten ist das ungleich heikler als für jede andere Berufsgruppe. Denn jede öffentliche Reaktion – selbst ein freundliches „Danke für dein Feedback” – kann bereits ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht sein. Gleichzeitig schaut praktisch jeder potenzielle Klient vor dem Erstgespräch auf Google.

In diesem Artikel bekommst du:

  • einen klaren Überblick, was die Berufsordnungen in Österreich und Deutschland erlauben,
  • eine ehrliche Einschätzung, wie du Bewertungen sammeln darfst, ohne dich strafbar zu machen,
  • Anleitungen, wie du auf positive und negative Bewertungen reagierst, ohne die Schweigepflicht zu brechen,
  • und konkrete Schritte, falls du eine rechtswidrige Bewertung löschen lassen willst.

Themenüberblick

Warum Google-Bewertungen für Therapeuten ein Sonderfall sind

Bei einem Restaurant ist eine Antwort auf eine Bewertung trivial: „Schade, dass es Ihnen nicht geschmeckt hat – wir laden Sie gerne nochmal ein.” Bei einer Psychotherapie-Praxis ist genau dieser Satz problematisch.

Der Grund: Die Verschwiegenheitspflicht beginnt nicht erst bei Therapieinhalten. Sie beginnt bei der Tatsache der Behandlung selbst. § 45 des österreichischen Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeuten sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese Pflicht besteht grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klienten – und ist wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt:innen.

In Deutschland gilt nichts anderes: § 203 StGB stellt die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe, und die Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern verschärfen das nochmal.

Was das konkret heißt:

  • Wenn jemand öffentlich postet „Ich war bei Frau X in Therapie”, darfst du nicht öffentlich bestätigen, dass diese Person bei dir war.
  • Selbst ein „Danke für die schöne Rückmeldung” kann das Bestehen einer therapeutischen Beziehung bestätigen – und damit Verschwiegenheit verletzen.
  • Auch über die Praxis hinaus, sogar nach dem Tod der Klientin, gilt die Pflicht weiter.

Gut zu wissen

Die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht ist gesetzlich determiniert – Verstöße können in Österreich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe geahndet werden, in Deutschland sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Schweigepflicht ist also nicht „Ehrenkodex”, sondern Strafrecht.

Darfst du als Psychotherapeut überhaupt Bewertungen sammeln?

Die kurze Antwort: Ja – aber nicht so, wie es ein Restaurant oder Friseur tut.

Was klar nicht geht:

  • Im Praxisraum aktiv um eine Bewertung bitten – das setzt Klienten unter Druck.
  • QR-Codes auf der Rechnung mit Hinweis „Bewerten Sie uns!” – ebenfalls Druck und problematisch.
  • Bewertungen im Tausch gegen Vergünstigungen, Gutscheine oder Termine.
  • Nahestehende Personen, die nie Klient waren, zur Abgabe positiver Bewertungen animieren – das ist nicht nur unethisch, sondern verstößt direkt gegen Googles Richtlinien und kann zur Sperrung deines Profils führen.

Was als grauer Bereich diskutiert wird – aber unter strengen Voraussetzungen vertretbar ist:

  • Ein dezenter Hinweis auf der Webseite, etwa im Footer oder auf der Kontaktseite: „Wenn dir die Zusammenarbeit geholfen hat, freue ich mich über eine Rückmeldung auf Google.”
  • Im Abschlussgespräch einer Therapie, wenn der Klient von sich aus Dankbarkeit ausdrückt, ein einmaliger Hinweis: „Wenn du das öffentlich teilen möchtest, gibt es auf Google die Möglichkeit dazu – aber nur, wenn das für dich stimmig ist.”

Der entscheidende Unterschied: Du übst keinen Druck aus, du fragst nicht aktiv, und du machst keine Erwartung daraus. Der Klient entscheidet vollkommen frei – und behält die volle Hoheit darüber, ob er das Therapieverhältnis öffentlich macht oder nicht.

Tipp aus der Praxis

Frage dich vor jeder Bewertungsstrategie: Würde ein Klient später das Gefühl haben können, „dazu gedrängt” worden zu sein? Wenn ja, lass es. Bewertungen, die unter sozialem Druck entstehen, sind weder ethisch sauber noch rechtlich risikolos – und sie wirken oft unecht.

Wie du auf positive Bewertungen reagierst, ohne die Schweigepflicht zu brechen

Eine schöne Bewertung kommt rein. Fünf Sterne. Persönlicher Text. Du willst dich freuen und kurz antworten.

Stopp.

Sobald du öffentlich antwortest und die Person mit Klarnamen bewertet hat, bestätigst du implizit die therapeutische Beziehung. Das ist – auch wenn der Klient das selbst öffentlich gemacht hat – aus Sicht der Verschwiegenheitspflicht heikel.

Drei mögliche Wege, jeweils mit Vor- und Nachteilen:

  1. Gar nicht antworten
    Sicherste Variante. Aber: viele Suchende achten darauf, ob ein Anbieter auf Bewertungen reagiert. Komplett zu schweigen wirkt manchmal distanziert.
  2. Generisch antworten – ohne Bezug auf die Person
    Beispiel: „Vielen Dank für die Rückmeldung. Es freut mich, wenn meine Arbeit als hilfreich erlebt wird.” Kein „Danke, lieber Markus”, keine Zustimmung zu Inhalten, keine Bestätigung des Behandlungsverhältnisses. Diese Variante wird in der Praxis am häufigsten gewählt – sie zeigt Aktivität, ohne juristisch riskant zu werden.
  3. Eine generelle Antwort vorbereiten und bei jeder Bewertung verwenden

Beispiel: „Danke für jede Rückmeldung – sie ist mir wichtig für meine Arbeit.” Identisch unter jeder Rezension. Damit signalisierst du: Ich antworte standardisiert auf alle Bewertungen, nicht persönlich auf einzelne Personen. Das macht es für Außenstehende klar, dass keine Behandlungsbestätigung beabsichtigt ist.

Achtung

Selbst das einfache Bedanken für eine Rezension kann, wenn die bewertende Person einen Klarnamen verwendet, das Vorliegen eines Arzt-Patienten-Verhältnisses bestätigen. Dies wäre bereits ein Verstoß gegen die Schweigepflicht. Das gilt für Psychotherapeuten in noch strengerer Form.

Wie du auf negative Bewertungen reagierst

Hier wird es richtig knifflig. Eine schlechte Bewertung trifft persönlich. Der Reflex: richtigstellen, erklären, verteidigen.

Genau das ist der Fehler.

Wenn du in einer öffentlichen Antwort schreibst „Frau X war drei Mal bei mir und ich hatte den Eindruck, dass…” – dann hast du gerade vor allen Welt die Behandlungsbeziehung bestätigt **und** Therapieinhalte preisgegeben. Doppelter Verstoß.

Was du stattdessen tun kannst:

  • Schweigen ist eine valide Option. Eine einzelne negative Bewertung neben mehreren positiven schadet selten ernsthaft. Suchende sind meist erfahrener im Lesen von Bewertungen, als man denkt.
  • Generische Antwort, falls du reagieren willst: „Falls hier ein konkretes Anliegen besteht, das ich klären kann, melde dich bitte direkt bei mir – aufgrund meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann ich öffentlich nicht auf Einzelheiten eingehen.” Damit machst du transparent, warum du nicht inhaltlich antwortest – und das wirkt für Außenstehende oft sogar professioneller als eine Rechtfertigung.
  • Niemals: Behauptungen aufstellen, ob die Person Klient war oder nicht, Therapieverlauf erwähnen, persönliche Eigenschaften der Person kommentieren.

Reine Notenbewertungen sind in der Regel als subjektive Meinungsäußerungen anzusehen. Eine ein-Stern-Bewertung ohne Text musst du also grundsätzlich erstmal hinnehmen – auch wenn das schmerzt.

Aber: Es gibt Ausnahmen, bei denen Löschung möglich ist (siehe nächstes Kapitel).

Wichtig

Bevor du auf eine negative Bewertung reagierst, lass mindestens 24 Stunden vergehen. In den ersten Stunden ist der Impuls, sich zu rechtfertigen, am stärksten – und genau dann passieren die teuersten Fehler. Schreibe deine Antwort, aber poste sie nicht sofort. Lies sie am nächsten Tag noch einmal.

Wann du eine Bewertung löschen lassen kannst

Nicht jede negative Bewertung musst du dulden. Es gibt klare Fälle, in denen Löschung rechtlich durchsetzbar ist – und die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und Österreich wird dabei zunehmend therapeuten- bzw. arztfreundlicher.

Klassische Gründe für eine erfolgreiche Löschung:

  • Kein tatsächlicher Behandlungskontakt: Wenn die bewertende Person nie bei dir war. Das Oberlandesgericht München hat in einem Grundsatzurteil festgehalten: Es reicht aus, dass der Arzt den Behandlungskontakt konkret bestreitet – damit wird Googles Prüfpflicht aktiviert.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen: Etwa erfundene Vorgänge, Diagnosen oder Aussagen, die nie gefallen sind.
  • Schmähkritik und Beleidigungen: Aussagen, die nicht der sachlichen Auseinandersetzung dienen, sondern reine Herabsetzung sind.
  • Verstöße gegen Googles Richtlinien: Diskriminierende Inhalte, themenfremde Aussagen, Bewertungen von früheren Mitarbeitern.
  • Reine Sterne-Bewertungen ohne Text: Das Landgericht Lübeck hat festgestellt, dass auch eine ein-Stern-Bewertung ohne Begründung gelöscht werden kann, wenn sie geeignet ist, das Ansehen negativ zu beeinflussen.

Die Krux mit der Schweigepflicht:

Hier wird es speziell für Therapeuten anspruchsvoll. Der Rechtsverstoß muss aus dem Begründungsschreiben zum Löschungsantrag eindeutig hervorgehen. Als Arzt, Steuerberater oder Psychologe muss man aber gleichzeitig die Verschwiegenheitsverpflichtung beachten, die sämtliche Umstände der Beziehung zum Patienten umfasst. Du kannst also nicht einfach schreiben „Diese Person war zwar bei mir, aber sie lügt über XYZ” – damit würdest du das Behandlungsverhältnis selbst bestätigen.

Deshalb: Den Löschantrag bei Google nicht selbst formulieren, sondern von einem Anwalt für Medien- oder IT-Recht erstellen lassen. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Sich in Eigenregie an Google zu wenden, erscheint zunächst kostengünstiger, ist auf lange Sicht jedoch langwierig und oft erfolglos, da Google auf die übersandten Formulare gern auch mal gar nicht reagiert oder den Vorgang als irrelevant einstuft.

Tipp aus der Praxis

Viele Firmen-Rechtsschutzversicherungen decken die Anwaltskosten für die Löschung rechtswidriger Bewertungen ab. Wenn du eine hast, lohnt sich vor Beauftragung eines Anwalts ein kurzer Anruf bei deiner Versicherung – das spart oft hohe dreistellige Beträge.

Die häufigsten Fehler bei Google-Bewertungen für Psychotherapeuten

Aus der Praxis: Das sind die Fehler, die ich am häufigsten sehe.

Fehler 1: Aktiv im Praxisraum um Bewertungen bitten.
Verstößt gegen das Abstinenzgebot – Klienten dürfen sich nicht zu Gefälligkeiten gegenüber dem Therapeuten verpflichtet fühlen.

Fehler 2: Mit Klarnamen auf positive Bewertungen antworten.
„Lieber Thomas, danke für dein Feedback” – damit hast du öffentlich bestätigt, dass Thomas dein Klient war.

Fehler 3: Inhaltlich auf negative Kritik antworten.
Jede sachliche Erklärung („In dem Fall war es so, dass…”) setzt voraus, dass die Person Klient war – und das darfst du gar nicht zugeben.

Fehler 4: Bekannte oder Familie um „Gefälligkeitsbewertungen” bitten.
Bewertungen von Personen ohne Behandlungskontakt verstoßen gegen Googles Richtlinien und können zur Sperrung des kompletten Unternehmensprofils führen.

Fehler 5: Bewertungen ignorieren – und gleichzeitig keine eigene Strategie haben.
Wer null Bewertungen hat, wirkt für Suchende wie „neu” oder „nicht etabliert”. Das schadet oft mehr als eine durchschnittliche Bewertung.

Fehler 6: Auf Wunsch eines unzufriedenen Klienten in eine öffentliche Diskussion einsteigen.
Selbst wenn der Klient seine Bewertung selbst veröffentlicht hat: Du hast weiterhin die volle Schweigepflicht. Eine Entbindung durch den Klienten ändert daran wenig – sie müsste schriftlich, klar formuliert und für genau diesen Zweck erteilt sein.

Achtung

Es ist auch nicht möglich, dass Patienten selbst die Schweigepflicht der Psychotherapeuten aufheben. Das ist eine Besonderheit gegenüber dem ärztlichen Berufsrecht. Selbst wenn ein Klient dich „freistellt”, öffentlich auf seine Bewertung zu antworten – die strafrechtliche Bewertung ist umstritten, und du gehst ein hohes Risiko ein.

Häufig gestellte Fragen

Fazit

Fazit: Sichtbarkeit ja – aber mit klarem Rahmen

Google-Bewertungen sind für Psychotherapeuten ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite: Wer null Sichtbarkeit hat, wird seltener gefunden, und das Map-Pack belohnt aktive Profile mit Bewertungen. Auf der anderen Seite: Eine unbedachte Antwort kann ein Strafverfahren wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach sich ziehen.

Der Mittelweg, den ich Therapeut:innen empfehle, ist:

  • Ein Google-Unternehmensprofil anlegen und vollständig pflegen – aber ohne aktive Bewertungs-Aktivierung.
  • Bewertungen nicht aktiv einfordern – nur auf Nachfrage einen sehr zurückhaltenden Hinweis geben.
  • Auf Bewertungen entweder gar nicht oder mit einer standardisierten, generischen Antwort reagieren.
  • Bei rechtswidrigen negativen Bewertungen früh anwaltlich prüfen lassen – und nicht selbst formulieren.

Das ist nicht der Weg zur höchsten Sternezahl. Aber es ist der Weg, der deine Approbation, deine Eintragung in die Psychotherapeutenliste und deinen Ruf als seriöse Therapeutin schützt.

Sichtbarkeit ohne ethische Linien gibt es in diesem Beruf nicht. Aber Sichtbarkeit mit klarem Rahmen – das geht sehr wohl. Es braucht nur etwas mehr Sorgfalt als bei einem Friseur oder Restaurant.

Du willst sichtbar werden – aber rechtssicher?

Genau dafür mache ich das hier. Ich unterstütze Psychotherapeut:innen beim Aufbau einer Webseite, eines Google-Profils und einer Marketing-Strategie, die zu deinem Beruf passen – ohne dass du zwischen Sichtbarkeit und Berufsrecht wählen musst.

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  • wie dein Google-Profil aktuell aufgestellt ist,
  • welche Bewertungs-Strategie zu deiner Praxis passt,
  • und wo du am meisten gewinnst, ohne ethische Risiken einzugehen.

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